Hüttenordnung

Im Interesse aller Hüttenbenützer möchten wir alle Gäste bitten, die nachstehend aufgeführten Punkte strikte einzuhalten:

  • Es besteht grundsätzlich ein Tierhalteverbot, d.h. es dürfen keine Tiere in die Hütte genommen werden.
  • Rauchverbot: in beiden Wohnungen (Wohnzimmer, Küchen und Schlafräume inklusive Vorräume sowie „Durststübli“) darf nicht geraucht werden.
  • Rücksichtnahme in jeder Beziehung gegenüber den Anwohnern – seit Bestehen der Ferienhäuser westlich der Hütte besonders wichtig! Bitte vermeidet Lärm ausserhalb der Hütte nachtsüber.
  • Beschädigtes Inventar ist nach Möglichkeit sofort zu reparieren, zu ersetzen oder die Scheichin oder den Vize-Scheich zu informieren.
  • Es ist untersagt, jegliche Art von elektrischen Heizgeräten zu benützen. Ausnahme sind die fest montierten Strahler in der Küche der Wohnung 1.
  • RauchmelderIn beiden Wohnungen sind in Küche, Stube und Schlafraum funkvernetzte Rauchmelder montiert. Bei einem Alarm sind deshalb unverzüglich alle obgenannten Räume auf Feuer zu prüfen. Wenn ein Falschalarm durch Staub, Insekten oder Kochdünste ausgelöst wird (auslösender Alarm blinkt schnell), Stummschaltknopf unten am Melder drücken. Melder bleibt 10 Minuten stumm geschaltet und aktiviert sich wieder selbst.
    Wichtig: Verbindungstüren beim Treppenaufgang dürfen deshalb nicht verschlossen werden!
  • Bitte beim Verlassen der Hütte Wohnungstüren immer abschliessen. Dies gilt vor allem, wenn beide Wohnungen besetzt sind.
  • Keine verderblichen Esswaren in der Hütte zurücklassen. Dies gilt auch für angefangene Packungen. Auch wenn dies noch so gut gemeint ist, werden diese dann vielfach doch nicht mehr konsumiert – zieht Mäuse an!
  • Das Mobiliar, vor allem die Betten, dürfen nicht in andere Räume verstellt werden.
  • Die Ochsnerkübel im Schopf sind nur für Asche zu verwenden. Die normalen Abfälle sind in den Abfallsäcken der Gemeine Grindelwald zu entsorgen. Container sind am Terrassenweg im speziellen “Abfallhäuschen” beim Parkplatz vorhanden.
    Bitte die Sackgebühr, im Moment Fr. 2.00 pro Sack, in die in beiden Küchen vorhandenen Gebührenkässeli werfen. Besten Dank. Wenn notwendig, bitte jeweils neue Abfallsackrolle mit Geld aus Gebührenkässeli im Dorf kaufen.
  • Bei Sturmwind (vor allem Föhnsturm) ist jedes Feuer machen untersagt – keine Glut im Ofen belassen.
  • Die „Balkone“ vor den Schlafräumen dürfen nur im Notfall betreten werden. Die dort angebrachten Rettungsseile sind keine Spielzeuge, sie sind nur für den Notfall gedacht.
  • An alle Autofahrer: Bitte parkiert die Autos auf öffentlichen Parkplätzen und nicht auf dem Parkplatz der Familie Garbani. Strässchen und Parkplatz sind Privatbesitz – also nicht vom Terrassenweg zur Hütte fahren! Für schwere Lasten ist im Schopf ein Leiterwagen vorhanden.
  • Briefkasten:  Dieser befindet sich am “Schopf” der Familie Garbani, direkt am Weg zur Hütte, gleich unterhalb des Parkplatzes der Familie Garbani.
  • Zwecks Abrechnung für die Kur- und Beherbergungstaxen mit Grindelwald Tourismus haben alle Hüttenbenützer die beim Aufgang zu den Schlafräumen vorhandenen Meldescheine auszufüllen.
    Das weisse Original ist so rasch wie möglich in den dafür vorgesehenen grünen Briefkasten “Ferienwohnungen” einzuwerfen, der sich [ hier ] an der Gebäudefront der Polizeiwache Grindelwald befindet (Ecke Hinteresgässli-Grossenhausweg).
    Die rote Kopie bitte in das dafür angeschriebene Fach bei den Meldescheinen im Treppenaufgang legen. Aufgrund dieser roten Kopien werden jeweils die Kur- und Beherbergungstaxen mit Grindelwald Tourismus abgerechnet.
    Mit dem letzten Teil des Meldescheines, der Gästekarte, sind verschiedene Vergünstigungen verbunden, so z.B. im Winter Gratisbenützung des Skibusses, usw.
  • Die Hütte ist in sauber gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Benutzte Kochgeräte und Geschirr sind sauber zu reinigen. Die Wasserkessel sind zu leeren, zu reinigen und mit der Öffnung nach unten zu deponieren.
  • Eine Schlusskontrolle durch den jeweiligen Verantwortlichen der Gästegruppe ist unerlässlich.